Nov
10
2011

Versicherungsschutz für den Hund

Jede Hundehalter sollte sich spätestens bei der Anschaffung Gedanken über eine Hundehaftpflichtversicherung machen. Denn wie uns selber passieren Hunden im Alltag oft Missgeschicke und Unfälle. Oft sind diese mit hohen Kosten verbunden und nicht immer leicht zu bezahlen.

Was ist eine Hundehaftpflicht?

Eine Haftpflichtversicherung für ihren Vierbeiner ist da um bei Vorfällen (z. B. Beisserei zwischen zwei Hunden mit Wunden) die Haftungsfrage zu klären. Dies ist nicht immer einfach und darum ist es wichtig hier auf Spezialisten der Versicherung zählen zu können. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten für den entstanden Schaden oder verhandelt über die Wiedergutmachung. Sollte der Gegner zu hohe Anforderungen stellen sind in der Hundehaftpflichtversicherung auch die Prozesskosten für eventuelle Gerichtsverhandlungen beinhaltet.

Was kann mit einem Hund passieren?

Viele Hundehalter sind der Meinung, dass sie keine Versicherungsschutz benötigen, da ihr Tier ja nie einen anderen Hund oder Menschen beissen würden. Aber es geht nicht nur um Bisse sondern es kann viel mehr im alltäglichen Leben mit einem Hund passieren. Beim Spaziergang z. B. kommt ihr Hund aus Versehen mit der Leine an ein Auto und verkratzt dabei den Lack. Oder bei einem Besuch bei Freunden ihr Hund tollt mit dem Spielgefährten und dabei geht eine Glasvase zu Bruch. All diese Fälle sind inbegriffen und durchaus normal. Aber auch wenn ihr Liebling angegriffen wird, ist es nicht immer einfach nachzuweisen, dass der andere Hund oder Mensch dies getan hat. Das wird alles übernommen und vom Versicherer geregelt.

Versicherungsschutz

Auch im Ausland ist der Versicherungsschutz ihres Hundes bis zu max. 1 Jahr (je nach Anbieter) gewährleistet. Die Versicherungssumme kann bei mehreren Vorfällen bis maximal dem Doppelten ausbezahlt werden (je nach Anbieter). Die Versicherung kann jederzeit zum Vertragslaufzeitende mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Wie bei anderen Haftpflichtversicherungen besteht auch hier ein außergewöhnliches Kündigungsrecht bei ungerechtfertigten Beitragserhöhungen. Sollte der Hund sterben oder verkauft werden, ist dies unverzüglich zu melden und die Versicherung erlischt durch Risikowegfall umgehend.

Was tun im Falle eines Schadens?

Kommt es zu einem Schaden immer die Daten des Mitbeteiligten notieren, gegebenenfalls Fotos machen und je nach Vorfall auch die Polizei verständigen. Schäden sind unverzüglich per Telefon oder schriftlich dem Versicherer zu melden. Bei Sachschäden können Rechnungen des Gegenstandes bei der Festsetzung des Schadensersatzes helfen. Bei Personenschäden wird die Festsetzung bei Haftschuld immer vom Versicherer festgesetzt.

Wichtige Info

Nicht nur ihr Hund ist bei der privaten Hundehaftpflicht versichert, sondern auch sie als Hundehalter. Sollten Sie so z. B. beim Spazieren gehen von einem Hund angegriffen werden haben sie den gleichen Schutz wie ihr Vierbeiner und müssen dies auch unverzüglich melden. Beim Abschluss sollte darauf geachtet werden, dass auch Mietschäden (Schäden an gemieteten Objekten) mit versichert sind. Der Abschluss sollte immer für ein Jahr erfolgen, so können sie flexibel jährlich zu einem anderen Anbieter wechseln.

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